Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 GELTUNGSBEREICH

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnraum zur Beherbergung (“WINDEA Schulungsunterkunft”) sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH, am Tidehafen 3, 26938 Elsfleth (im weiteren bezeichnet als „WINDEA”) als Betreiber der WINDEA Schulungsunterkunft (Serviced Apartments)
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Gastes finden unabhängig von ihrem jeweiligen Inhalt nur Anwendung, soweit dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart worden ist.

§2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

  1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH zustande. Die Annahme durch WINDEA erfolgt durch Buchungsbestätigung in Textform, spätestens jedoch durch Bereitstellung der Apartments.
  2. Vertragspartner sind die WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er der WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Der Dritte wird dann Vertragspartner.
  3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH in Textform. Gleiches gilt für die Nutzung des Apartments durch über die vertraglich vorgesehene Gästezahl hinausgehende Personen / Besucher. 
  4. Alle Ansprüche gegen WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH beruhen.

§3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  1. Die WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Apartments bzw. gleichwertigen Ersatz bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbHzu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbHbeauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbHverauslagt werden. Für die Zahlung weiterer, auch nachträglich gebuchter Leistungen wird das bei der Buchung hinterlegte Zahlungsmittel belastet.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzlich gültige Umsatzsteuer ein. Sollte sich der auf die vertraglichen Leistungen jeweils anzuwendende Umsatzsteuersatz nach Vertragsschluss erhöhen oder reduzieren, werden die Preise entsprechend angepasst.
  4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so ist die WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH berechtigt den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, jedoch höchstens um 10 % anzuheben.
  5. Die Preise können von WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistung durch WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH dem zustimmt. Änderungen bedürfen der Textform.
  6. Wenn der Gast im Rahmen des Buchungsverlaufes die Möglichkeit zur Angabe von außervertraglichen Sonderwünschen hat, so haben diese stets unverbindlichen Charakter. Der Gast hat keinen Anspruch darauf, dass das Apartment diesen außervertraglichen Sonderwünschen nachkommt, es sei denn es liegt eine entsprechende ausdrückliche Bestätigung in Textform vor.
  7. Die Vergütung durch das hinterlegte Zahlungsmittel erfolgt spätestens am Anreisetermin. Als Anreisetermin gilt 18:00 Uhr des gebuchten Anreisetages. Bei Langzeitaufenthalten von mehr als einem Monat (ab 30 Tage) wird lediglich der Betrag für den ersten Monat sofort vergütet. Der Betrag für den Folgemonat wird jeweils spätestens drei Tage nach Ablauf des vorangegangenen Monats vergütet. WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen im Sinne des § 288 BGB zu verlangen. WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  8. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt werden Mahnkosten in Höhe von 10,00 Euro erhoben. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass diese nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.
  9. WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. In diesem Fall ist KUBONImmobilien berechtigt, sich bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen hinsichtlich der jeweils vereinbarten Vergütung aus der Sicherheitsleistung zu befriedigen, z.B. durch Einziehung der vereinbarten Vergütung per Kreditkarte.
  10. Der Gast kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbHaufrechnen.

§4 RAUCHVERBOT, TIERHALTUNG, AUFNAHME VON BESUCHERN

  1. Die Apartments der WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH („WINDEA Schulungsunterkunft“) sind Nichtraucher-Apartments. Deshalb ist das Rauchen in den Apartments untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten. Im Falle eines Verstoßes ist WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH zur fristlosen Kündigung berechtigt. Darüber hinaus kann die WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH erforderlichenfalls Kosten einer Sonderendreinigung bei Nikotingeruch im Apartment in Höhe von mindestens 250 EUR in Rechnung stellen. Die WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH behält sich vor, etwaige Kosten die im Rahmen der Auslösung der Brandmeldeanlage in Folge eines Verstoßes gegen dieses Rauchverbot entstehen dem Gast in Rechnung zu stellen.
  2. Die Tierhaltung in den gemieteten Apartments der WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbHist nicht erlaubt. § 4 Absatz 1 Satz 3 und 4 geltend entsprechend.
  3. Der Gast ist verpflichtet, das Apartment nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Rahmens, insbesondere nur durch die dort vorgesehenen Personen zu nutzen. Die Übernachtung von Besuchern bedarf der vorherigen Zustimmung der WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbHin Textform. Im Falle eines Verstoßes ist WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbHberechtigt, dem Gast einen pauschalen Aufpreis von EUR 80,00 pro Nacht und Besucher in Rechnung zu stellen sowie den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. 

§5 BEREITSTELLUNG, ÜBERGABE UND RÜCKGABE

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments.
  2. Gebuchte Apartments stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag ist das Apartment der WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Für eine darüber hinaus gehende Nutzung kann WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH eine Nutzungsentschädigung wie folgt beanspruchen: 80 % des regulären Tagespreises (Listenpreis), sofern die Räumung bis 18:00 Uhr erfolgt; 100 % des regulären Tagespreises (Listenpreis), sofern die Räumung nicht bis 18:00 Uhr erfolgt. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.
  4. Die Rückgabe der Apartments hat in dem Zustand zu erfolgen, wie sie der Gast vorgefunden hat. Der Gast hat seine sämtlichen persönlichen Gegenstände aus den Apartments zu entfernen und mitgebrachte Lebensmittel sowie Müll zu entsorgen. Im Falle eines Verstoßes ist die WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH  berechtigt, dem Gast eine erhöhte Reinigungspauschale von EUR 75,00 in Rechnung zu stellen.
  5. Die Apartments der WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH dürfen maximal über einen zusammenhängenden Zeitraum von 180 Tagen gebucht werden.

§6 RÜCKTRITT DES GASTES (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) ODER NICHTINANSPRUCHNAHME DERLEISTUNGEN (NO SHOW)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Beherbergungsbetriebs zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadensersatzansprüche des Beherbergungsbetriebs auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Beherbergungsbetrieb ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Gastes gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt. 
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Apartments hat der Beherbergungsbetrieb die Einnahmen aus der Weitervergabe der Apartments sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  4. Dem Beherbergungsbetrieb steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet 90% des vertraglich vereinbarten Preises für die mietweise Überlassung der Apartments zu bezahlen. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

§7 RÜCKTRITT VON WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH

  1. Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Apartments vorliegen und der Kunde auf Rückfrage durch WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine gemäß § 3 Ziffer 9 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH ist darüber hinaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
    a) höhere Gewalt oder andere von WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    b) das Apartment unter irreführender oder falschen Angaben vertragswesentlicher Tatsachen, zum Beispiel solcher, die in der Person des Gastes oder des Zwecks liegen, gebucht werden;
    c) WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Apartments den Hausfrieden, die Sicherheit oder das Ansehen der WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH zuzurechnen ist.
  4. WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts-/Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  5. Bei berechtigtem Rücktritt durch WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

§8 VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN

Für eingebrachte Sachen haftet WINDEA dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§9 TECHNISCHE EINRICHTUNG UND ANSCHLÜSSE

  1. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes des Apartments erfolgt auf eigene Verantwortung des Gastes. Durch die Verwendung dieser Geräte aufgetretene Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Apartments gehen zu Lasten des Gastes, soweit WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH diese nicht zu vertreten hat.
  2. Dem Gast ist es untersagt, illegales Filesharing über den von WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH zur Verfügung gestellten Internetanschluss zu betreiben. Darunter ist jeder Up- oder Download urheberrechtlich geschützter Daten in jeglicher Form zu verstehen. Der Gast haftet für alle Schäden, die WINDEA und/oder dem Rechteinhaber durch die Rechtsverletzung des Gastes entstehen.

§10 ZUTRITT DER WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH

Die WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH ist berechtigt, das gemietete Apartment zur wöchentlichen Reinigung und zum Wäschewechsel sowie nach Absprache mit dem Gast zur Vornahme von Reparaturen, zum Ablesen von Strom- und Wasserzählern und zur Besichtigung im Rahmen der Anschlussvermietung zu betreten. Bei Gefahr im Verzug ist WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH auch zum Betreten des Apartments ohne Abstimmung mit dem Gast berechtigt.

§11 SORGFALTSPFLICHTEN DES GASTES, HAFTUNG DES GASTES FÜR SCHÄDEN

  1. Der Gast ist verpflichtet, das Apartment und zugehörige Inventar sowie die Gemeinschaftseinrichtungen sorgsam und pfleglich zu behandeln und Schäden abzuwenden. Insbesondere hat der Gast übermäßige Verschmutzungen zu vermeiden, Abfall regelmäßig ordnungsgemäß zu entsorgen und ein Mindestmaß an Ordnung zu gewährleisten, so dass die vereinbarten wöchentlichen Kurz-Reinigungen ohne Weiteres durchgeführt und das Apartment durch die in diesem Rahmen durchgeführten Standardreinigungsmaßnahmen in einem sauberen und hygienisch einwandfreien Zustand gehalten werden kann. Die WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH ist berechtigt, dem Gast Kosten eines erhöhten Reinigungsaufwands aufgrund erheblich übermäßiger Verschmutzung oder Unordnung in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Sofern der Gast auch nach Abmahnung in Textform seinen vorgenannten Verpflichtungen nicht nachkommt, ist die WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrags berechtigt. 
  2. Der Gast haftet für alle Schäden an dem Gebäude oder Inventar, die durch Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Darüber hinaus haftet der Gast auch für alle sonstigen Schäden und Aufwendungen, die WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH aufgrund eines unsachgemäßen Gebrauchs der Mietsache oder eingebrachter Sachen entstehen. Dazu gehören auch Kosten, die WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH durch eine fahrlässige Auslösung von Brandmeldeanlagen (Rauchmelder) entstehen (insbesondere Kosten eines kostenpflichtigen Feuerwehreinsatzes).
  3. In jedem Apartment ist eine Inventarliste hinterlegt, auf welcher das in dem jeweiligen Apartment vorhandene Inventar aufgeführt ist. Der Gast ist verpflichtet, diese Inventarliste auf Vollständigkeit hin zu überprüfen und WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH etwaige Abweichungen hiervon unverzüglich anzuzeigen. Die Kosten der bei Räumung des Apartments nicht mehr vorhandenen Gegenstände hat der Gast zum Zeitwert zu ersetzen.
  4. Die WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH ist berechtigt, Kosten für die Beseitigung von vom Gast oder etwaigen Mitbewohnern oder Besuchern schuldhaft verursachten Schäden an dem Apartment oder dem Inventar von der durch den Gast gemäß § 3 Ziffer 9 gestellten Sicherheit zu begleichen. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden wird WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH zuvor durch Einholung eines Kostenvoranschlages eines Handwerker-Fachbetriebes ermitteln.
  5. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare dazu beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

§12 HAFTUNG DER WINDEA Hotelbetriebsgesellschaft mbH

  1. Die WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch WINDEA  beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH beruhen. Einer Pflichtverletzung durch WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesem § 12 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
  2. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem hauseigenen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und Fahrräder und deren Inhalte haftet die WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 1.
  3. Jedes Apartment verfügt über einen separaten Briefkasten, der für Nachrichten, Post und Warensendungen genutzt werden kann. Von der WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH werden keinerlei Postsendungen, Briefe oder Ähnliches entgegengenommen oder verwahrt.

§13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN, HAUSORDNUNG

  1. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  2. Diese Geschäftsbedingungen beinhalten auch die Einhaltung unsere Hausordnung, die in ihrer jeweils gültigen Fassung auch über unsere Homepage abrufbar ist.
  3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Apartments sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
  4. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist, sofern der Gast Kaufmann ist, der Sitz der WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2. ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der WINDEA Heinemann Hotelbetriebsgesellschaft mbH.
  5. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts sind ausgeschlossen.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages über die Anmietung von Apartments unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften.